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   OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03   

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https://dejure.org/2003,3719
OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03 (https://dejure.org/2003,3719)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.10.2003 - 12 U 1001/03 (https://dejure.org/2003,3719)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 12 U 1001/03 (https://dejure.org/2003,3719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines Insolvenzverfahrens; Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an einen Gesamtvollstreckungsverwalter; Berücksichtigung der Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03
    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Verwalter brauche die Masse betreffende Prozesse nicht auf eigenes Kostenrisiko zu führen (vgl. BGH vom 15. Januar 1998 IX ZB 122/97 a.a.O.), steht dies der vertretenen Auffassung nicht entgegen.

    Es geht daher nicht darum, dem Antragsteller zuzumuten, die Prozesskosten selbst aufzubringen (so im Fall BGH vom 15. Januar 1998 IX ZB 122/97 a.a.O.).

    Für den Fall der Prozessführung durch den Verwalter ist nämlich die Besonderheit zu beachten, dass der Prozess zwar wegen der geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch den Verwalter im öffentlichen Interesse liegt (vgl. BGH vom 15. Januar 1998, IX ZB 122/97, NJW 1998, 1229 = ZIP 1998, 297), aber im Vergleich zu den sonstigen Fällen bedürftiger Parteien ausschließlich zwecks Tilgung von Verbindlichkeiten geführt wird.

  • BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01

    Verfahrensrecht - Zahlung der Verfahrenskosten aus tituliertem Vergleichsbetrag?

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03
    Für das einzusetzende und zu verwertende Vermögen gelten zumindest die allgemeinen Anforderungen (§ 115 ZPO; vgl. Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 116 Rz. 4; BGH, Beschluss vom 21.01.2002, II ZB 2/01, ZIP 2002, 403).

    Weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern es, die Masse zu Lasten der Staatskasse zu erhöhen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 m.w.N.; insoweit als vertretbar angesehen in BGH, Beschluss vom 21.01.2002, ZIP 2002, 403; in diese Richtung auch Münchner-Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 115 Rz 80).

    Jedenfalls in dieser Höhe haben sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert, so dass sich ohnehin eine nachträgliche Änderung der zusprechenden Entscheidung des Landgerichts aufdrängt (vgl. § 120 Abs. 4 ZPO; zur Versagung der Prozesskostenhilfe mit dieser Erwägung vgl. BGH vom 21.01.2002, II ZB 2/01, a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03
    In diesem Zusammenhang ist umstritten, ob die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rz. 234; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 80 Rz. 77 m.w.N.), oder ob auch die zugesprochene Klageforderung dem in zumutbarer Weise einzusetzenden Vermögen zugerechnet werden kann (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; Münchener-Kommentar, ZPO, 4. Auflage, § 115, Rz. 80).

    Weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern es, die Masse zu Lasten der Staatskasse zu erhöhen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 m.w.N.; insoweit als vertretbar angesehen in BGH, Beschluss vom 21.01.2002, ZIP 2002, 403; in diese Richtung auch Münchner-Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 115 Rz 80).

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03
    Zugleich ist dem Gesetz aber auch keine Regel dahingehend zu entnehmen, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Regel und die Nichtgewährung zur Ausnahme gemacht würde (vgl. BGH vom 24. März 1998, IX ZR 4/98 = ZIP 1998, NJW 1998, 1868 = ZIP 1998, 789).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03
    Berücksichtigt hat der Senat dabei, dass gerade der Rechtsverfolgung durch den Verwalter ein eigenständiges schutzwürdiges Interesse durch das Gesetz über die Prozesskostenhilfe vom 13. Juli 1980 beigemessen wird ( vgl. hierzu BGH vom 27. Sept. 1990, IX ZR 250/89, NJW 1991, 40 = ZIP 1990, 1490).
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 4/98

    Revision - Schadensersatzanspruch - Einrede der Verjährung - Abtretung -

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03
    Zugleich ist dem Gesetz aber auch keine Regel dahingehend zu entnehmen, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Regel und die Nichtgewährung zur Ausnahme gemacht würde (vgl. BGH vom 24. März 1998, IX ZR 4/98 = ZIP 1998, NJW 1998, 1868 = ZIP 1998, 789).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • OLG Celle, 24.05.2007 - 4 W 104/07

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Wegfall der

    Die Ausführungen des Landgerichts, das bei seinem Beschluss eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2005 (BGH, NJW-RR 2007, 628 = BGH, ZIP 2006, 2055 = BGH, ZInsO 2006, 1165) nicht berücksichtigt hat, war aufzuheben, weil es einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist (in diesem Sinne etwa OLG Celle, MDR 2001, 230; OLG Dresden, ZIP 2004, 187; OLG Koblenz, MDR 2005, 107), nicht gibt.
  • BGH, 03.07.2006 - II ZR 64/06

    Vorschusspflicht eines Insolvenzgläubigers

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob im Hinblick auf den durch das Berufungsgericht bereits zugesprochenen Betrag in Höhe von 39.375,00 EUR Masseunzulänglichkeit gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ZPO besteht (siehe hierzu Sen.Beschl. v. 21. Januar 2002 - II ZB 2/01, ZIP 2002, 303, 304; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188 jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 20.03.2009 - 2 U 121/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die vorgenannte Bewertung rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass es weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern, dass die Insolvenzmasse zu Lasten der Staatskasse erhöht wird (vgl. OLG Dresden, ZIP 2004, 187f., zitiert nach JURIS Rdz. 9).
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